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   BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76   

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https://dejure.org/1980,25
BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76 (https://dejure.org/1980,25)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1980 - 1 C 90.76 (https://dejure.org/1980,25)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1980 - 1 C 90.76 (https://dejure.org/1980,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - Wiederholungsgefahr - Ausweisungstatbestände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 75
  • NJW 1980, 2656
  • DÖV 1980, 651
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
    Das alles hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 50, 166 [175 f.]) wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 61], vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 59 = DÖV 1979, 375 = DVBl. 1979, 592]).

    Der Senat hat im Urteil vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - dargelegt, daß nach einem so langen Aufenthalt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Ausweisung eines strafgerichtlich verurteilten Ausländers, von dem eine Gefahr neuer Straftaten nicht ausgeht, ausschließen kann.

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
    Bei Erlaß des Widerspruchsbescheides, dem für die gerichtliche Nachprüfung maßgebenden Zeitpunkt (BVerwGE 48, 299 [305]), betrug er bereits über 11 Jahre.

    In der Regel ist dem Ehegatten und den minderjährigen Kindern im Interesse der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit zuzumuten (BVerwGE 48, 299 [303]).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
    Das alles hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 50, 166 [175 f.]) wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 61], vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 59 = DÖV 1979, 375 = DVBl. 1979, 592]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
    Nach dem Urteil des Senats vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - (Buchholz, a.a.O. Nr. 30) kann es beispielsweise bei Ausweisungen aus Anlaß von Leidenschaftstaten an einer gegenüber den mit der behördlichen Maßnahme für den Ausländer verbundenen Nachteilen angemessenen generalpräventiven Wirkung fehlen.
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
    Das alles hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 50, 166 [175 f.]) wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 61], vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 59 = DÖV 1979, 375 = DVBl. 1979, 592]).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 C 15.77
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
    Das alles hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 50, 166 [175 f.]) wiederholt ausgesprochen (Urteile vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 61], vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 59 = DÖV 1979, 375 = DVBl. 1979, 592]).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
    Entsprechendes gilt auch bei Beachtung des insoweit bestehenden Grundrechtsschutzes nach Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfGE 45, 104 [123]) für das Verhältnis zu dem in seinem Haushalt lebenden Sohn.
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
    Damit hatte sich auch die Abschiebungsandrohung erledigt (Urteil vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 -).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
    Der Ermessensentscheidung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG, bei der ebenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zu beachten sind (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - [Buchholz, a.a.O. § 15 AuslG Nr. 2 - DÖV 1979, 829]), muß dagegen die Sachlage im Zeitpunkt ihres Ergehens zugrundegelegt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Im Übrigen wird bei einer solchen Tat zwar angenommen , dass auch in Bezug auf die strengstmögliche Sanktion potentielle Täter mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen kaum von der Begehung einer ähnlichen Tat abgehalten werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1980 - I C 90.76 -, juris Rn. 11, und Beschluss vom 18.12.1984 - 1 B 148.84 -, juris Rn. 7), insoweit aber für hinreichend erachtet, dass Ausländer durch die Ausweisung davon abgehalten werden, die Bedingungen herbeizuführen, unter denen sie sich in einem Zustand befinden, in dem es zur Straftat kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.1973 - I C 33.72 -, juris Rn. 35; Hessischer VGH, Beschluss vom 25.06.1998 - 13 UE 1304/95 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Ist die Frist gegenstandslos, so gilt dies auch für die Abschiebungsandrohung, da diese hier mit einer Frist verbunden sein muß (Urteile vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 66] und vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 69]).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Sie hat keine Auswirkung auf die Ausweisungstatbestände des § 10 Abs. 1 AuslG, weil diese einen subjektiven Schuldvorwurf nicht notwendig einschließen, sondern lediglich objektiv die Sachverhalte gesetzlich konkretisieren, die vornehmlich im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Anlaß für die Entfernung von Ausländern aus dem Bundesgebiet bieten können (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]).

    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 1 B 33.84 - Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).

    Vielmehr sind alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls in die Abwägung einzubeziehen (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 1/77]).

    Die wirtschaftliche und soziale Integration aufgrund langen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland ist stets auch im Zusammenhang mit einer die Rückkehr erschwerenden Lockerung der Bindungen zur Heimat zu sehen und zu werten (BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; 60, 75 [BVerwG 21.02.1980 - 3 C 123/79]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92).

    Im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung schließlich darf kein Mißverhältnis zwischen dem konkreten Tatgeschehen und den mit der Ausweisung verbundenen Folgen bestehen (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]).

    Bei der Abwägung der für und gegen die Ausweisung eines Ausländers sprechenden Gründe kommt dem öffentlichen Interesse, künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzubeugen (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]), nach Verurteilung wegen Rauschgifttaten eine besondere Bedeutung zu.

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